Bitte beachten Sie, dass unser Büro vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 nicht besetzt ist.


Aktuelle Kanzleithemen

So stellen Sie rechtzeitig auf E-Rechnungen im strukturierten Format um

05451-94400

Service hotline

Grafik mit Laptop, Rechnungsformular, Eurozeichen und einem Download-Button.

Nach dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen in den nächsten Jahren schrittweise zur Pflicht. Zwar hat der Gesetzgeber wegen des Umstellungsaufwands einige Übergangsregelungen eingeführt, doch davon sollten Sie sich nicht täuschen lassen. Der zeitliche Aufschub gilt nämlich nur für Rechnungsaussteller. Als unternehmerischer Rechnungsempfänger müssen Sie schon ab dem 01.01.2025 für den Empfang und die Verarbeitung der neuen E-Rechnungen bereit sein.

Idealerweise betrachten Sie die Umstellung auf die E-Rechnung aber nicht bloß als lästige Pflicht, die Sie frühzeitig angehen müssen. Stattdessen sollten Sie sie auch als Chance nutzen, die Automatisierung Ihrer Buchhaltung voranzutreiben. So entfällt durch die E-Rechnung beispielsweise die Notwendigkeit der manuellen oder IT-gestützten und oft sehr fehleranfälligen Erfassung von Eingangsrechnungen. Dafür eröffnet sich die Möglichkeit einer deutlich effizienteren, (teil-)automatisierten Verbuchung, durch die wiederum Kapazitäten bei Ihren Mitarbeitern für anspruchsvollere Aufgaben frei werden.

Bg Signet

Digitale Buchhaltung

Entdecken Sie jetzt die Vorteile der digitalen Buchhaltung.