Vorweggenommene Erbfolge

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Mit dem Begriff der „vorweggenommenen Erbfolge“ ist die gezielte Vermögensübertragung zu Lebzeiten gemeint. Diese ist ein wichtiges Instrument der Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung. Durch eine frühzeitige und wohlüberlegte Vermögensübertragung können Sie nicht nur Ihre Nachfolge regeln, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen und Ihre Erben optimal vorbereiten. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen in diesem Bereich an.

Unsere Leistungen im Detail

  1. Individuelle Beratung zur Vermögensübertragung
    Wir analysieren Ihre aktuelle Vermögenssituation und Ihre persönlichen Wünsche, um eine maßgeschneiderte Strategie für die vorweggenommene Erbfolge zu entwickeln. Dies gilt sowohl für Ihr Privatvermögen als auch für einen etwaiges unternehmerisches Vermögen. Dabei berücksichtigen wir sowohl steuerliche Aspekte als auch rechtliche Rahmenbedingungen. Wir behalten auch das „große Ganze“, Ihre gesamte Familie und die Bedürfnisse, Wünsche und persönlichen Gegebenheiten der jeweiligen Familienmitglieder im Auge, wie z.B. Ihre eigene Absicherung im Ruhestand.  

  2. Steueroptimierung
    Eine frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, wenn sie richtig geplant wird. Wir helfen Ihnen dabei, die besten Möglichkeiten zur Steueroptimierung zu erkennen und umzusetzen, um Ihre Erben vor unnötigen Steuerbelastungen zu schützen und damit den Bestand des von Ihnen erarbeiteten Vermögens in der nächsten Generation zu sichern.  

  3. Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsbeistand und Prüfung von Schenkungsverträgen
    Damit Ihre Vermögensübertragung reibungslos verläuft, unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung der Grundlagen und der rechtlichen Prüfung von Schenkungsverträgen. Dabei sorgen wir dafür, dass alle relevanten gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Ihre Wünsche klar und rechtssicher dokumentiert sind. Gerne arbeiten wir Hand in Hand mit einem Anwalt Ihrer Wahl bei der zivilrechtlich und steuerrechtlich Optimierung Ihres Handelns.

  4. Beratung zur Schenkungs- und Erbschaftsteuer
    Die Schenkungs- und Erbschaftsteuer kann bei unzureichender Planung schnell zur Belastung werden. Wir erläutern Ihnen die geltenden Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, die Steuerlast zu minimieren.  

  5. Nachfolgeregelung für Unternehmen
    Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, ist eine gezielte Nachfolgeregelung besonders wichtig. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihr Unternehmen erfolgreich an die nächste Generation übergeben und gleichzeitig steuerliche sowie betriebliche Aspekte optimal berücksichtigen.

Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Klarheit zu geben, sodass Sie mit gutem Gewissen die Weichen für die Zukunft stellen können. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie für Ihre vorweggenommene Erbfolge.

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