Vertretung im Steuerstrafverfahren

Wir steuern unsere Kunden auch durch schwere See – uneingeschränkt und ohne Wenn und Aber.

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Steuerzahlungen sind eine verpflichtende Abgabe an den Staat, die mit der Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung einhergehen. Dabei birgt die zunehmende Komplexität des Steuerrechts für steuerlich unerfahrene Privatpersonen besondere Risiken, die im ungünstigsten Fall in Falschangaben resultieren und eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Unsere Experten im Steuer- und Strafrecht vertreten Sie auch im Falle der Vorsätzlichkeit professionell und mit dem Ziel einer strafrechtlichen Milderung in anstehenden Steuerstrafverfahren.

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