Jahresabschluss

Als rechnerischer Abschluss eines Geschäftsjahres ist der Jahresabschluss neben der laufenden Buchhaltung die Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt und somit ein wesentlicher Bestandteil der Steuerberatung. Daneben erfüllt der Jahresabschluss aufgrund der Veröffentlichung im Bundesanzeiger eine wertvolle Informationsfunktion und dient externen Interessengruppen wie Banken, Anteilseignern, Investoren und Gläubigern sowie der Unternehmensführung selbst als Basis zukünftigen Handelns. Entsprechend bedeutsam ist die uneingeschränkt richtige, zuverlässige und ordnungsgemäße Erstellung Ihres Jahresabschlusses. ImplusPartner steht Ihnen sowohl ausführend als auch beratend zur Seite.

 


Mit Fokus auf Risikovermeidung und die steuerliche Optimierung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten bieten wir unter anderem die folgenden Beratungsleistungen und Abschlüsse an:

  • Erstellung von Handelsbilanzen
  • Erstellung von Steuerbilanzen
  • Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften, auch anlässlich Umstrukturierung, Verschmelzung, Liquidation etc.
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG

 

  • Erstellung von Anhangangaben
  • Beratung bei der Erstellung eines Lageberichts
  • Beratung zur Inanspruchnahme von Erleichterungen für Kleinstgesellschaften
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger

 

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