Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Erbschaften und Schenkungen unterliegen bei Überschreitung der festgesetzten Freibeträge dem Erbschaftsteuergesetz und müssen im Rahmen einer Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt angezeigt werden. Dennoch ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer kein unumgängliches Übel. Im Zuge einer frühzeitig eingeleiteten Erbfolge oder Schenkung kann die Steuerpflicht nicht selten gänzlich vermieden werden.
Nutzen Sie unsere fachliche Kompetenz zu Ihrem steuerlichen Vorteil.

 


Unsere Leistungen

  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung und der Schenkungsteuererklärung
  • Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge und bei Schenkungen
  • Beratung hinsichtlich der Ausnutzung von schenkungsteuerlichen Freibeträgen

 

  • Begutachtung von privatrechtlichen Verträgen und Testamenten unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften oder Erbengemeinschaften)

 

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