Neue Steuervergünstigungen für elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge und Jobräder
Mit einem Anteil von rund 0,5 % machen Elektro- oder Hybridfahrzeuge nach wie vor einen vergleichsweise geringen Teil der Neuzulassungen von Pkw aus. Dennoch nimmt die Elektromobilität deutlich an Fahrt auf, wobei insbesondere die Neuzulassungen von Dienstfahrzeugen mit Elektro- oder Hybridantrieb tendenziell steigen. Abgesehen von drohenden Fahrverboten sind es vor allem die neuen steuerlichen Vergünstigungen, die E-Fahrzeuge für Unternehmen und Mitarbeiter interessant machen.
Seit Jahresanfang gilt: Mitarbeiter müssen für die Überlassung eines Dienstfahrzeuges mit E-Antrieb auch für Privatfahrten nur noch 0,5 % des Bruttolistenneupreises als geldwerten Vorteil versteuern, wodurch die steuerliche Belastung im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeugen um 50 % niedriger ausfällt. Eine komplett steuerfreie Überlassung durch den Arbeitgeber ist dazu für Jobräder möglich. In unserem neuen Erklärvideo E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema. Schauen Sie gerne rein.
Kontakt zu ImplusPartner
Telefon: (05451) 9440-0
E-Mail: info@impluspartner.de
Informationen zur kostenlosen Erstberatung finden Sie hier.