Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 kann Steuerbelastung mit sich bringen

Nach Jahren der Stagnation konnten sich Ruheständler bereits im vergangenen Jahr an einem deutlichen Rentenplus erfreuen. Dank der guten Lohnentwicklung der abhängig Beschäftigten setzt sich der Trend fort: Zum 01.07.2017 stiegen die Renten im Westen um 1,9 %, im Osten im Zuge der Rentenannäherung um 3,59 %. Dennoch ist der Rentenanstieg nicht auf allen Seiten ein uneingeschränkter Grund zur Freude, da die Rentenerhöhungen, die in vollem Umfang steuerpflichtig sind, nicht in jedem Fall durch den beständig ansteigenden Grundfreibetrag (Anstieg zum 01.07.2017 um 168 EUR auf 8.820 EUR) anteilig ausgeglichen werden.
Neue Rentnerjahrgänge unterliegen einem jahresweise ansteigenden Besteuerungsanteil, der sich mit Renteneintritt in 2017 auf bereits 74 % beläuft (zum Vergleich: 50 % bei Renteneintritt in 2005) und 2040 die Vollversteuerung zur Folge haben wird. Das bedeutet konkret: Ruheständler im Westen, die aufgrund ihrer niedrigen Rente nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet waren, werden es auch weiterhin nicht sein. Der deutlich höhere Rentenanstieg im Osten kann jedoch erstmals eine Steuerbelastung mit sich bringen. Für gesetzliche Rentner ohne Nebeneinkünfte fällt weiterhin keine Steuerlast an, wenn sich ihre aktuelle Rente im Rahmen der folgenden Beträge bewegt (für Ehepaare gelten doppelte Beträge):
Unsere Steuerexperten beraten Sie umfassend und prüfen zudem, ob gegebenenfalls auch für die Vorjahre eine Einkommensteuererklärung einzureichen ist.
Telefon: (05451) 9440-0
E-Mail: info@impluspartner.de
Informationen zur kostenlosen Erstberatung finden Sie hier.
Rentenbeginn |
Rentengebiet West |
Rentengebiet Ost |
||
Jahresrente 1) |
Monatsrente 2) |
Jahresrente 1) |
Monatsrente 2) |
|
2005 |
19.244 |
1.619 |
18.031 |
1.529 |
2006 |
18.609 |
1.565 |
17.510 |
1.485 |
2007 |
18.089 |
1.522 |
17.080 |
1.448 |
2008 |
17.712 |
1.490 |
16.821 |
1.427 |
2009 |
17.264 |
1.452 |
16.493 |
1.399 |
2010 |
16.750 |
1.409 |
16.053 |
1.361 |
2011 |
16.370 |
1.377 |
15.730 |
1.334 |
2012 |
15.958 |
1.342 |
15.500 |
1.314 |
2013 |
15.534 |
1.307 |
15.267 |
1.295 |
2014 |
15.195 |
1.278 |
14.994 |
1.272 |
2015 |
14.945 |
1.257 |
14.829 |
1.258 |
2016 |
14.673 |
1.234 |
14.673 |
1.244 |
2017 |
14.208 |
1.195 |
14.208 |
1.205 |
Berechnung mit Beitrag zur Pflegeversicherung von 2,55 % und Beitrag zur Krankenversicherung von 8,4 % |
||||
1) Bruttorente 2017 |
||||
2) Monatsrente zweites Halbjahr |
Hinweis:
Bei Überschreitung der angegebenen Beträge sprechen Sie uns gerne an. Unsere Steuerexperten beraten Sie umfassend und prüfen zudem, ob gegebenenfalls auch für die Vorjahre eine Einkommensteuererklärung einzureichen ist.