Photovoltaikanlagen - Steuervorteile und steuerliche Pflichten

08 Okt 2021
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Photovoltaikanlagen – Steuervorteile und steuerliche Pflichten

Wie Sie als Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen einer Steuerfalle entgehen können

Gerade bei Neubauten werden zunehmend Photovoltaikanlagen installiert. Hausbesitzer sind dabei an Steuervorteilen und Sparmöglichkeiten interessiert. Dass sie dadurch zu Unternehmern werden und damit auch steuerliche Pflichten eingehen, ist vielen nicht bewusst.

Wie Sie als Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen einer Steuerfalle entgehen können: Da viele Anlagen aufgrund sinkender Einspeisevergütungen keinen Gewinn erzielen, kann das Finanzamt Liebhaberei unterstellen und Betriebsausgaben streichen. Ein aktuelles BMF-Schreiben ermöglicht nun, dem zuvorzukommen. Durch einfachen Antrag kann man die Anlage selbst als Liebhaberei erklären (BMF-Schreiben v. 02.06.2021 – IV C 6 - S 2240/19/10006 :006). Dann entfällt eine Gewinnprognose und auch Einnahmenüberschussrechnungen sind nicht mehr zu erstellen.

Mit dem Video „Photovoltaikanlagen - Was Sie bei der Steuer beachten sollten“ geben wir Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Regelungen rund um die „häusliche Stromproduktion“.

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