Kleinunternehmerregelung – Wann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss

Als Kleinunternehmer oder als Unternehmer mit geringen Umsätzen werden Selbstständige bezeichnet, die im Vorjahr maximal 22.000 € Umsatz hatten und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz erzielen. Wenn das als Gründer oder Unternehmer auf Sie zutrifft, können Sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nutzen. Das bedeutet, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen- und keine monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln müssen.
Diese Regelung ist aber nicht für alle Selbstständige günstig, denn damit verzichten Sie auch auf die Umsatzsteuer (die sogenannte Vorsteuer), die Sie sich aus Ihren Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückerstatten lassen können.
In unserem neuen Erklärvideo erfahren Sie, wann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss.
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