Mit dem Investitionsabzugsbetrag sofort die Steuerbelastung senken
Investitionsabzugsbetrag: Ausgaben absetzen, bevor Sie sie getätigt haben
Wer innerhalb der kommenden 3 Jahre investieren möchte, kann schon jetzt einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bilden und damit sofort die Steuerbelastung senken. Der Abzugsbetrag darf je Betrieb maximal 200.000 € betragen. Kleine Unternehmen können davon schon mit der Steuererklärung 2020 profitieren. Neben der Anhebung von 40 auf 50 % der Investitionssumme wurde der Investitionsabzugsbetrag durch das Jahressteuergesetz 2020 in weiteren Punkten geändert. Informieren Sie sich jetzt mit unserem neuen Video „Investitionsabzugsbetrag: Ausgaben absetzen, bevor Sie sie getätigt haben“.
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