Infos zum Kurzarbeitergeld für Unternehmen im Kreis Steinfurt – Neue Anspruchsvorausetzungen, Ansprechpartner, Verfahren

Das Wichtigste in Kürze:
Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG) besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
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