Kassenvorschriften 2020: Maßnahmen nicht auf die lange Bank schieben
Die Anforderungen des Finanzamtes an Kassensysteme unterliegen einem beständigen Wandel. Dabei greift die wohl einschneidendste Änderung ab dem 01.01.2020. Im Rahmen des neuen Kassengesetzes sind Unternehmen, die für Bargeschäfte elektronische Kassen nutzen, dazu verpflichtet, manipulationssichere Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Für unsere Mandanten, die Bargeschäfte tätigen, bedeutet das: Vorhandene elektronische Kassen sollten entweder entsprechend aufgerüstet oder durch neue ersetzt werden.
Um etwaigen Schwierigkeiten mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen, ist schnelles Handeln gefragt. Keinesfalls sollte die im September 2019 beschlossene Nichtaufgriffsregelung mit Wirkung bis zum 30. September 2020 dazu führen, die Hände in den Schoß zu legen; die Regelung ist nur eingeschränkt gültig und betrifft nur wenige Kassensysteme.
Mit unserem Erklärvideo „Kassenvorschriften 2020: Das muss Ihre Kasse jetzt können“ informieren wir Sie gezielt und umfassend darüber, welche Funktionen Kassen jetzt haben sollten, wie vorhandene Kassensysteme zur weiteren Nutzung aufgerüstet werden können und welche weiteren neuen Anforderungen an Kassen und die Kassenführung ab dem 01.01.2020 Geltung haben.
Kontakt zu ImplusPartner
Telefon: (05451) 9440-0
E-Mail: info@impluspartner.de
Informationen zur kostenlosen Erstberatung finden Sie hier.